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WiSuMo: Ein neues, wirkungsorientiertes
Subventionsmodell für moderne Meliorationen
Das WiSuMo zeigt eine Alternative für konventionelle
Infrastruktur-Subventionsprojekte auf. WiSuMo bringt sowohl für die
betroffenen Bewirtschafter, für den Steuerzahler wir für Natur
und Landschaft wesentliche Vorteile.
Das neue Subventionsmodell wurde für die Genossenschaft
Melioration Fischenthal Ost (GMFO) mit Unterstützung der Fachstelle
Naturschutz des Kantons Zürich erarbeitet. Gefordert wurde die Studie
im Umweltverträglichkeitsbericht zur Melioration. Die Studie sollte
auch für andere Meliorationen anwendbare Lösungen aufzeigen.
Modell
Im wirkungsorientierten Subventionsmodell (WiSuMo) können
wahlweise, je nachdem, welche Lösung von den Betroffenen gewünscht
wird, entweder wie bisher Erschliessungs(ergänzungs)bauten subventioniert
(Variante Baumassnahme) oder jährliche Bewirtschaftungsbeiträge
(Variante Bewirtschaftungsbeiträge) ausgerichtet werden, mit denen
die Zielnutzung wirtschaftlich kostendeckend(er) wird als mit der Variante
Baumassnahme.
In der Detailstudie haben wir geprüft, inwieweit sich
folgende vermutete Vorteile tatsächlich nachweisen lassen
(Hypothesen):
(a) Die Kosten für die öffentliche Hand für die Sicherstellung
der angestrebten Nutzung (Zielnutzung) von Wald und Feld können verringert
werden. Zudem ergeben sich nur dann Kostenfolgen für die öffentliche
Hand, wenn die angestrebte Nutzung tatsächlich durchgeführt
wird.
(b) Die Eingriffe in die Landschaft lassen sich verringern bzw. bei den
über die Bewirtschaftungsbeiträge abgegoltenen Vorhaben vermeiden.
(c) Die Kostenfolgen für die Betroffenen werden geringer, die Zielnutzung
(z.B. die Bewirtschaftung von steilen, landschaftlich wertvollen Flächen
oder von Waldparzellen) wirtschaftlich lukrativer und damit die Chancen
grösser, dass die Zielnutzung auch tatsächlich realisiert wird.
Resultate
Zunächst wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag
gegeben, in welchem die juristische Realisierbarkeit des Modells geprüft
wurde. Das Resultat fiel positiv aus.
Die exemplarischen, kalkulierten Kostenvergleiche
ergaben am Beispiel von 10 projektierten Erschliessungsvorhaben der GMFO
mit budgetierten Gesamtkosten von 440'000.- Franken folgendes Resultat:
Die Projekte erschliessen eine Fläche von ca. 50 ha (davon 10 ha
Wiese). Es werden also rund Fr. 9'000.- pro Hektare investiert. Bei einem
Zinssatz von 2.5% und einer Projektlaufzeit von 50 Jahren (entsprechend
der Abschreibungszeit einer Strasse) würden jährlich ca. 15
000 Franken (Fr. 6500.- aus den Zinsen und 8800 aus der Abschreibung)
für Beiträge zur Verfügung stehen.
Bezogen auf den Wald (Flächenanteil von 80%)
resultieren 12 240 Franken, die pro Jahr für Beiträge ausgeschöpft
werden können. Unter der Annahme eines Holzanfalles pro Eingriff
und Hektare von 250 m3 und 2 Einriffen in 50 Jahren könnte die Holzernte
also mit ca. Fr. 25.-/m3 Holz unterstützt werden. Die Holzpreise
variieren in letzter Zeit derart stark, dass eine Vorhersage schwierig
ist, inwieweit damit kostendeckend genutzt werden kann. Ein Beitrag in
der genannten Grössenordnung stellt jedoch einen wirksamen Anreiz
dar, um die angestrebte Bewirtschaftung sicherzustellen. Das für
die Defizitdeckung nicht benötigte Geld könnte für die
Sanierungsarbeiten der benutzten Wege zur Verfügung gestellt oder
für allfällige in der Zukunft sich als nötig erweisende
Erschliessungsprojekte zurückgestellt werden.
Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche
(10 ha Wies- und Weideland), die von den 10 Wegen besser erschlossen würde,
ist bereits unter den jetzigen Verhältnissen fast durchwegs kostendeckend
bis profitabel (gemessen an FAT-Tarifen). Die 3000 Franken, die anteilsmässig
jährlich aus dem Projektgeld für Beiträge zur Verfügung
stünden, könnten damit einerseits für einfache Wegsanierungen,
andererseits für spezifische Aufwertungsmassnahmen im Sinne der Meliorationsziele
dem Projektperimeter zur Verfügung gestellt werden (z.B. Entbuschung
von Wiesen, Beiträge für die Nutzung von Flächen, die derzeit
nicht kostendeckend möglich ist etc.).
Finanzierungsmodell
Die grössten Bedenken Seitens des Kantons betrafen
die Frage nach der Abwicklung der Finanzierung. Wir haben deshalb nach
Lösungen gesucht, die in der Schweiz in ähnlichen Fällen
gewählt wurden. Dabei kamen wir zum Schluss, dass ein Fonds eine
rechtlich und administrativ naheliegende, einfache und in den recherchierten
Fällen gut funktionierende Lösung darstellen würde für
die Finanzierungsanforderungen des WiSuMo.
Fazit der Studie
Der WiSuMo-Ansatz ist verallgemeinerbar und hat in verschiedener
Hinsicht wesentliche Vorteile gegenüber gängigen Meliorationen:
Volkswirtschaftlich: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
des WiSuMo ist eindeutig günstiger gegenüber demjenigen einer
konventionellen Melioration, die lediglich Erschliessungsprojekte subventioniert.
Zudem fallen nur Kosten an, wenn die angestrebte Zielnutzung von Wald
und Feld tatsächlich realisiert wird, was bei konventionellen Meliorationen
nicht der Fall ist.
Für die Betroffenen: Wird, wie im WiSuMo vorgesehen,
direkt die Nutzung unterstützt, fällt für den Eigentümer
bzw. Bewirtschafter einerseits die bei Meliorationen obligatorische Kostenbeteiligung
weg, und andererseits wird die angestrebte Nutzung mit den Zusatzbeiträgen
wirtschaftlicher. In den gerechnetenen Fällen wird sie - im Gegensatz
zur konventionellen Meliorationslösung - gar profitabel. Zudem ist
mit dem WiSuMo eine konjunkturell und politisch weitgehend unabhängige
Finanzierungsbasis vorhanden, auf die sich die Bewirtschafter in ihrer
Betriebsplanung langfristig einstellen können. Aus diesen zwei Gründen
hatten in Fischenthal auch die Bewirtschafter ein direktes Interesse am
WiSuMo.
Ökologisch: Die grössten Vorteile bringt
das WiSuMo aber Natur und Landschaft. Teure Erschliessungsprojekte, welche
ganze Landschaften entwerten können und oft eine unerwünschte
Nutzungsintensivierung zur Folge haben, werden zumindest teilweise unnötig.
Einschränkung: Das WiSuMo lässt sich lediglich
auf die Feinerschliessung, nicht aber auf die Grunderschliessung anwenden,
weil bei letzterer beispielsweise der Nutzen einer besseren Erschliessung
für den Unterhalt von Häusern oder auch immaterielle Werte (wintersichere
Zufahrt, höhere Sicherheit etc.) mit berücksichtigt werden müssen.
Gemäss Erfahrungen in Fischenthal kann der Entscheid, ob es sich
um eine Grund- oder Feinerschliessung handelt, ohne weiteres den Betroffenen
überlassen werden. Wenn die Anstösser es wünschen, dass
ein Erschliessungsprojekt realisiert wird, kommt die Variante "Bewirtschaftungsbeiträge"
gemäss dem unter Abschnitt 1 genannten Prozedere ohnehin nicht in
Frage, unabhängig davon ob es nun eine Grund- oder eine Feinerschliessung
ist.
Zudem ist das Modell dort wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig,
wo sehr kostengünstige, einfache Bewirtschaftungswege in einfachem
Gelände auf tragfähigem Boden geplant sind. Unter den topographischen
Bedingungen von Fischenthal sind das aber die Ausnahmen.
Publikationen
Bosshard A., H. Vontobel & P. Oser 2004: Neues Subventionsmodell:
Kosteneffizientere und nachhaltigere Meliorationen. Schweizer Gemeinde
3/04, 18-19. pdf-file (550
KB)
Bosshard A., H. Vontobel 2004: Nachhaltiges Subventionsmodell Fischenthal.
Wie Meliorationen zusätzliche Leistungsabgeltungen an die Forstwirtschaft
erschliessen könnten. Wald und Holz 5/04, 27-29. pdf-file
(165 KB)
Die ganze Studie kann bestellt werden bei:
mailadmin @ agraroekologie.ch.
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